Schützenstraße 10
59071 Hamm
Eine Abmahnung ist die gelbe Karte des Arbeitsrechts
Eine Abmahnung ist „nur“ eine Aufforderung des Arbeitgebers, ein (Fehl)Verhalten nicht zu wiederholen, wobei er für diesen Fall mit einer Kündigung droht. Wer dann vorsichtig ist, dem passiert nichts. Man spricht deshalb manchmal auch von der gelben Karte des Arbeitsrechts. Aber so einfach ist es nicht immer.
Ein Arbeitgeber, der abmahnt, hat sich manchmal schon zur Kündigung entschlossen.
Es kann mehr dahinter stecken
Eine Abmahnung ist immer besonders gefährlich, wenn der Arbeitgeber sich schon zur Kündigung entschlossen hat. Meist will er dann verhaltensbedingt kündigen, was eine erfolglose Abmahnung voraussetzt. Deshalb nutzen Arbeitgeber manchmal jede Gelegenheit für eine Abmahnung.
Normalerweise mahnt ein Arbeitgeber nicht sofort jedes falsche Verhalten und jeden Fehler ab. Daher kann schon die erste Abmahnung ein Hinweis auf eine drohende Kündigung sein.
Das kann teuer werden
Wollen Arbeitgeber sich von jemanden „trennen“, gehen sie meist überlegt vor. Sie versuchen ihn dann oft nicht nur durch Schikanen (Versetzung, Übertragung neuer Aufgaben, Arbeitsanweisungen, Ausschluss von Projekten oder Besprechungen), sondern auch durch Abmahnungen zu zermürben. Deshalb ist eine Abmahnung oft der Vorbote für mehr Ärger.
Meist führt dann – spätestens wenn Ihre Kündigung da ist – kein Weg an einer Klage vorbei. Vor den Arbeitsgerichten muss jeder seinen Anwalt in erster Instanz immer selbst bezahlen. Das gilt auch dann, wenn er den Prozess gewinnt. Deshalb sind Arbeitsgerichtsprozesse teuer. Gut gewappnet sind Sie dafür nur, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.
Schließen Sie ggf. eine Rechtsschutzversicherung ab.
Schließen Sie lieber eine Rechtsschutzversicherung ab
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen und noch keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie deshalb möglichst bald eine abschließen. Sie treten nämlich in der Regel nur ein, wenn drei – manchmal auch erst sechs – Monate nach ihrem Abschluss vergangen sind. Darauf müssen Sie achten. Prüfen Sie auch, ob eine Versicherung im Rahmen einer Aktion eine kürzere Frist anbietet.