Zeugnissprache, das geht gar nicht

Wichtig!

Verstehen Sie, was wirklich im Zeugnis steht.

Arbeitgeber müssen Zeugnisse immer wohlwollend formulieren. Daher versuchen sie mitunter, dem Leser nicht nur durch die bereits dargestellten Abweichungen von der üblichen Form und der in Zeugnissen gebräuchlichen Darstellungsweise zusätzliche Informationen zu geben. Sie tun dies durch die Verwendung eines sog. Geheimcodes und durch Angaben zu Punkten, die überhaupt nicht ins Zeugnis gehören.

Über eine ganze Reihe von Dingen darf ein Zeugnis keine Angaben enthalten. Das betrifft solche Umstände, die zwar etwas über die Person aussagen, die aber mit ihrer Tätigkeit direkt nichts zu tun haben. Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob solche Angaben im Zeugnis richtig oder falsch sind. Angaben zu folgenden Punkten gehören grundsätzlich nicht ins Zeugnis:

 

  • die Höhe des Verdienstes/Gehalts
  • Angaben zu Abmahnungen
  • Nebentätigkeiten
  • Angaben zu Ihrem außerdienstlichen Verhalten, es sei denn es hatte Auswirkungen auf die Arbeit, wie bspw. eine Drogen- oder Alkoholsucht
  • Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedschaft
  • Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit oder die Religionszugehörigkeit, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht dazu Angaben im Zeugnis
  • Krankheitszeiten und Fehlzeiten
  • Angaben zu Krankheiten oder einer Behinderung
  • Vorstrafen
  • der Verdacht einer Straftat
  • Straftaten, ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Der Arbeitgeber muss allerdings solche Straftaten im Zeugnis angeben, bei denen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Andernfalls kann er sich gegenüber einem späteren Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen. Beispiele:     
    • falsche Spesenabrechnung,
    • Diebstahl,
    • Untreue,
    • Unterschlagung)

Der Begriff hat sich für Formulierungen eingebürgert, die eine ganz andere (negative) Bedeutung haben, als ihr Wortlaut erkennen lässt. Derartige Formulierungen sind bekannt geworden und die Öffentlichkeit hat darüber wiederholt diskutiert, weil die Medien immer wieder darüber berichtet haben. Die so entstandene Bekanntheit dieses Codes ist wohl ein Grund dafür, dass er heute nur noch selten benutzt wird. Das liegt zum Teil aber auch daran, dass viele kleinere und mittlere Betriebe solche Formulierungen und Ihre Bedeutung gar nicht kennen.


Bekannt und berüchtigt sind bspw. folgende Aussagen in Zeugnissen:

 

Zeugnistext Bedeutung
„Im Kollegenkreis galt er als tolerant.“ Vorgesetzte hatten es mit ihm schwer.
„Er zeigte Verständnis für seine Arbeit.“ Er war faul. 
„Er arbeitete sehr genau.“ Sein Arbeitstempo ließ stark zu wünschen übrig.
„Er hat alle Arbeiten pflichtbewusst erledigt.“ Er hat keine Eigeninitiative entfaltet und nur das getan, was ihm gesagt wurde.
„Er war mit Interesse bei der Sache.“ Er hat sich angestrengt, aber es half nichts.
„Mit seinen Vorgesetzten ist er immer gut ausgekommen.“ Er hat sich um jeden Preis angepasst.
„Er zeigte großes Einfühlungsvermögen.“ Er hat keine Kollegin in Ruhe gelassen.
„Für die Belegschaft bewies er umfassendes Einfühlungsvermögen.“ Er ist homosexuell veranlagt (unzulässiger Hinweis).
„Seine Pünktlichkeit war beispielhaft.“ Sonst gibt es nichts positiv zu erwähnen.
„Er wusste sich stets gut zu verkaufen.“ Er war ein unangenehmer Wichtigtuer.
„Er verfügt über ein gesundes Selbstbewusstsein.“ Er ist ein Angeber.
„Er setzte sich engagiert für die Belange der Kollegen ein.“ Er ist Mitglied des Betriebsrats (unzulässiger Hinweis). 
„Er hat sich engagiert für Arbeitnehmer-interessen eingesetzt.“ Er war aktives Gewerkschaftsmitglied (und möglicherweise auch ein engagierter Betriebsrat) (unzulässiger Hinweis).

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