Nach seinem Abschluss droht beim Arbeitslosengeld fast immer eine Sperrzeit von mindestens 12 Wochen. Behauptet Ihr Arbeitgeber etwas anderes, sollten Sie ihm vor allem nicht trauen. Das gilt vor allem, wenn er dabei mit einer Kündigung droht und versucht, Sie unter (Zeit-)Druck zu setzen. Könnte er so einfach kündigen, wie dann oft behauptet wird, würde er es tun und Ihnen sicher keinen Aufhebungsvertrag und schon gar keine Abfindung anbieten. Sein Angebot ist daher nicht sein „letztes Wort“, auch deshalb sollten Sie es nicht gleich annehmen, sondern sich besser sofort beraten lassen. mehr…