Form eines Zeugnisses

Für das Aussehen und die äußere Form von Zeugnissen gibt es seit langem feste Regeln. Jedes Abweichen davon wird von erfahrenen Lesern als Abwertung verstanden. Ähnliches gilt für die Länge.

Firmenbriefbogen

 

Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich auf dem Firmenbriefbogen erstellt werden und darf im Adressfeld keine Anschrift enthalten. Anderenfalls könnte beim Leser der Eindruck entstehen, es sei dem Arbeitnehmer erst aufgrund eines Arbeitsgerichtsprozesses ausgestellt und ihm dann mit der Post zugeschickt worden.


Unser Tipp:

Achten Sie unbedingt auf die äußere Form, im Bewerbungsverfahren zählt oft der erste Eindruck.

Sauber und ordentlich

 

Zeugnisse dürfen keine Beschädigungen, Flecken, Verbesserungen oder Durchstreichungen enthalten und müssen sauber und ordentlich in Maschinenschrift mit einer üblichen Schriftgröße geschrieben sein. Bei handschriftlichen Eintragungen wie etwa Strichen, Kringeln oder Sternchen könnte es sich nämlich um verbotene Geheimzeichen handeln. Auch sonst muss das Zeugnis so geschrieben sein, dass bspw. nicht aufgrund unterschiedlicher Zeilenumbrüche oder wegen eines Wechsels der Schriftart der Eindruck entsteht, der Arbeitgeber distanziere sich von seinem Inhalt. Ein solcher negativer Eindruck kann auch bei Schreib- oder Grammatikfehlern entstehen. Verboten sind auch Ausrufe- und Fragezeichen sowie Anführungszeichen.

 

Ein neues verlangen

 

Sollte Ihr Zeugnis solche Mängel aufweisen, können Sie ein neues Zeugnis verlangen.

Die Ausführungen zum Aufbau und Inhalt von qualifizierten Zeugnissen lassen bereits erkennen, dass ein Zeugnis nicht nur aus ein paar Sätzen besteht. Um den üblichen Regeln gerecht zu werden sollte ein Zeugnis, auch wenn es sich um eine einfache Tätigkeit und eine kurze Beschäftigungszeit handelt, mindestens eine ganze DIN-A4-Seite lang sein. Wenn Sie im Betrieb schon ein paar Jahre tätig waren, sollte es zwei Seiten umfassen, bei besonders qualifizierten Tätigkeiten und bei Führungs- oder Leistungsaufgaben ist es noch länger. Je detailreicher und genauer ein Zeugnis geschrieben ist, umso positiver wirkt es. Sofern es keine unwichtigen Angaben enthält, spiegelt seine Länge die Wertschätzung des Ausstellers wieder.

Rat in Hamm und Umgebung

Dr. Eick & Partner

Schützenstraße 10

59071 Hamm


> Dr. Hubert Menken


Telefon:
02381 988448