Irrtümer beim Zeugnis

Achten Sie auf Verfallfristen

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen unaufgefordert ein Zeugnis zu erteilen. Wenn Sie am letzten Arbeitstag kein Zeugnis bekommen, müssen Sie es deshalb ausdrücklich verlangen.

Richtig ist, dass man dort die meiste Erfahrung beim Schreiben von Zeugnissen hat. Richtig ist aber auch, dass viele Personalabteilungen Zeugnisse mit Hilfe von Textbausteinen und einschlägigen Computerprogrammen erstellen. Deshalb lesen sich heute viele Zeugnisse auch unterschiedlicher Arbeitgeber oft sehr ähnlich.


Unser Tipp:

Manchmal ist es besser, wenn der Vorgesetzte das Zeugnis schreibt.

Wenn Ihnen Ihr Abteilungsleiter wohlgesonnen ist, ist es deshalb häufig besser für Sie, wenn er das Zeugnis schreibt. Er kennt nicht nur Ihr Arbeitsgebiet genauer als die Personalabteilung, sondern auch Ihre Persönlichkeit und Ihre Leistungen. Schon deshalb sind diese Zeugnisse oft nicht nur individueller sondern auch präziser formuliert als die von der Personalabteilung verfassten. Bei einer Bewerbung beeindruckt ein solches Zeugnis weit mehr als eines der von einer Personalabteilung geschriebenen „Standardzeugnisse“.

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Eine solche feste Regel gibt es nicht. Die Länge eines Zeugnisses hängt von den verschiedenen Aufgaben des Arbeitnehmers und von seinen Leistungen ab. Im Zeugnis soll alles Wesentliche angemessen lang, aber nicht ausufernd dargestellt werden. So lange nichts Unwichtiges erwähnt oder gar ausführlich dargestellt wird und wenn die Gewichtung der einzelnen Punkte stimmt, ist alles in Ordnung, auch wenn das Zeugnis länger als zwei Seiten ist. Das ist bspw. bei leitenden Mitarbeitern oder Führungskräften sehr schnell der Fall. Gleiches gilt, wenn das Aufgabengebiet sehr groß ist oder wenn im Zeugnis besondere Leistungen des Arbeitnehmers angesprochen werden.

Der Chef muss die Wahrheit schreiben.

Das ist so nicht richtig. Zwar muss ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend geschrieben werden, aber gleichzeitig muss sein Inhalt der Wahrheit entsprechen. Deshalb können im Zeugnis bspw. die laufende Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers oder dessen schwere Verfehlungen angesprochen werden.

Das ist falsch, denn Arbeitgeber verwenden in Zeugnissen oft überhaupt keine negativen Formulierungen. Da Zeugnisse wohlwollend geschrieben werden sollen, umschreiben Arbeitgeber Schwächen oder Fehler des Mitarbeiters sehr häufig mit positiv klingenden Worten. Selbst durchschnittliche Zeugnisse klingen deshalb gut, sind es aber nicht.

Arbeitgeber dürfen das Zeugnis frei formulieren.

Das ist nicht richtig, denn Arbeitgeber müssen nicht die gebräuchlichen Formulierungen verwenden. Sie sind in ihrer Wortwahl frei. Die angesprochenen Formulierungen entstammen dem gängigen Zeugniscode. Der Arbeitgeber kann aber auch mit anderen Formulierungen die Leistungen des Arbeitnehmers mit „gut“ oder „sehr gut“ bewerten. Ein „sehr gut“ kann bspw. auch so ausgedrückt werden:

 

„Sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt.“

„Mit seinen Leistungen waren wir stets und in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“

„Wir waren mit ihren Leistungen stets/jederzeit außerordentlich zufrieden.“

 

Ohne die Verwendung von „stets“ oder „jederzeit“ wird aus dem „sehr gut“ ein „gut“.

Es gibt kein eindeutiges Zeugnis.

Eine solche Eindeutigkeit gibt es auch für erfahrene Zeugnisleser allenfalls bei den gängigen Kernpunkten der Bewertung. So existiert etwa für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, aber auch bei der Führungsbeurteilung ein breiter Konsens über die Bedeutung der gebräuchlichsten Formulierungen. Ähnliches gilt für die Schlussformel eines Zeugnisses.

 

Entscheidend ist aber das Gesamtbild und dabei das Zusammenspiel zwischen den erwähnten Kernpunkten und der Tätigkeitsbeschreibung sowie den einzelnen Bestandteilen der Leistungsbeurteilung. Dabei kommt es auf den Gesamteindruck an. Deshalb gibt es keinen für alle erfahrenen Leser von Zeugnissen „eindeutigen“ Inhalt eines Zeugnisses. Das macht es auch dem betroffenen Arbeitnehmer schwer, sein Zeugnis richtig einzuordnen. Im Zweifel sollte man sich Rat bei einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht holen.

Manchmal ist ein Zeugnis auch nur unglücklich formuliert.

Das ist oft nicht richtig, denn vor allem in kleineren Betrieben sind oft nicht alle Einzelheiten der Zeugnissprache bekannt. Viele Ungereimtheiten in Zeugnissen sind deshalb lediglich die Folge von unglücklichen Formulierungen und keine böse Absicht. Dann sind Arbeitgeber häufig bereit, das Zeugnis zu ändern.

Das ist falsch, denn die meisten Zeugnisprozesse werden lange vor einer Beweisaufnahme verglichen. Sie sind für Arbeitgeber meist nur lästig. Deshalb geben viele Arbeitgeber spätestens im Prozess und dann häufig auch schon im ersten Gerichtstermin nach. Sie kommen dem Arbeitnehmer dann zum Teil sehr weit entgegen. Wie man hier am besten vorgeht, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im persönlichen Gespräch.

Auch dies ist nicht richtig. Der Leser wird Abweichungen, nicht nur wenn sie bei der Leistungsbeurteilung ein „gut“ oder „sehr gut“ ausdrücken (s. o.), sehr viel positiver aufnehmen als die üblichen Standardformulierungen. An Abweichungen von den gängigen Formulierungen erkennt man, dass das Zeugnis nicht mit Hilfe eines Computerprogramms geschrieben worden ist. Der Leser wird daher bei individuellen Formulierungen in Zeugnissen oft annehmen, dass der Aussteller sich wegen seiner Wertschätzung für den Arbeitnehmer besondere Mühe gegeben hat.

Übertreiben Sie nicht zu sehr.

Das Gegenteil ist richtig. Die wenigsten Zeugnisse sind perfekt formuliert. Dies auch deshalb, weil kein Mensch perfekt ist. Bei einer Häufung von Superlativen und übermäßig guten Beurteilungen, spüren deshalb erfahrene Leser von Zeugnissen, dass der Arbeitnehmer es selbst geschrieben hat. Am besten schreiben Sie Ihr Zeugnis gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht oder lassen es von ihm überprüfen.

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> Dr. Hubert Menken


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