Erfolgreich bei Zeugniskorrekturen

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Für ihn ist es oft nur eine lästige Pflicht

 

Arbeitszeugnisse lösen immer wieder Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus. Arbeitgeber sehen nämlich am Ende des Arbeitsverhältnisses in der Ausstellung des Zeugnisses oft nur noch eine lästige Pflicht. Entsprechend wenig Mühe geben sie sich dann.

 

Nicht jeder kennt die Zeugnissprache

 

Hinzu kommt, dass in vielen kleinen und mittleren Betrieben die Zeugnissprache häufig nicht oder nicht im Detail bekannt ist. Das kann zu missverständlichen oder negativen Inhalten von Zeugnissen führen, obwohl dies gar nicht beabsichtigt ist.

 

Für Arbeitgeber sind Zeugnisprozesse „nur lästig“

 

Um sich einen lästigen Prozess zu ersparen sind Arbeitgeber oft bereit ein Zeugnis zu ändern. Wenn Sie also mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind, lohnt es sich meist zunächst Ihren Arbeitgeber um eine Änderung Ihres Zeugnisses zu bitten. Vor einem solchen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie in einer Kanzlei für Arbeitsrecht mit einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen. Er empfiehlt Ihnen, was Sie im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber am besten sagen und rät Ihnen insbesondere welche konkreten Formulierungen Sie für Ihr Zeugnis einfordern sollen.

Nehmen Sie Ihrem Chef die Arbeit ab und legen das geänderte Zeugnis als Entwurf vor.

Formulieren Sie Ihre Änderungswünsche

 

Schon weil negativ wirkende Formulierungen in Zeugnissen nicht immer absichtlich verwendet werden, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber reden. Am besten schlagen Sie ihm schon dabei konkrete Änderungen vor und begründen sie. Oft ist es sinnvoll das Zeugnis vor dem Gespräch abzuschreiben und die Änderungswünsche gleich einzuarbeiten. So kann Ihr Gesprächspartner leichter erkennen, was Sie wollen und wie sich Ihre Änderungswünsche auf das Zeugnis auswirken. Oft wird er dann bereit sein Ihren Vorschlag zu übernehmen, denn Sie ersparen ihm damit Arbeit. Zudem hat ein Arbeitgeber in der Regel überhaupt kein Interesse an weiteren Diskussionen oder gar an einem vor allem für ihn lästigen Arbeitsgerichtsprozess, bei dem er nichts gewinnen kann.

 

Aber auch, wenn Ihr Arbeitgeber bewusst eine Sie störende oder für Sie nachteilige Bemerkung in Ihr Zeugnis aufgenommen hat, hat er meist keine Lust auf einen Prozess. Deshalb ist es auch hier oft einen Versuch wert, erst einmal mit ihm zu reden. Auch hier hilft Ihnen ein vorher mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht geführtes Gespräch weiter.


Wichtig!

Wenn Sie sich auf eine Änderung eingelassen haben, gibt es kein Zurück.

Seien Sie vorsichtig

 

Sie sollten bei Ihren Änderungswünschen aber vorsichtig sein. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einzelne Korrekturen oder Änderungen Ihres Zeugnisses verständigen, können Sie u. U. später keine weiteren Änderungen verlangen. Vor einem Gespräch sollten Sie sich deshalb gut vorbereiten und sich ggf. von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um wirklich alle erstrebenswerten Änderungen und entsprechende Vorschläge wirkungsvoll vorbringen zu können. Im Gespräch sollten Sie sachlich und höflich bleiben und ihre Wünsche gegenüber Ihrem Arbeitgeber begründen.

 

Gehen Sie geschickt vor

 

Hilfreich kann es sein, auch ein oder zwei Ihnen gar nicht wichtige Änderungswünsche, bspw. zu einzelnen Noten, zu äußern. Bei diesen Punkten können Sie dann im Verlaufe des Gesprächs mit Ihrem Arbeitgeber nachgeben, während Sie bei den Ihnen wirklich wichtigen Punkten an Ihren Änderungswünschen festhalten. Auch dies besprechen Sie am besten mit einem darauf spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.

Hilft ein Gespräch nicht weiter, sollten Sie es schriftlich versuchen

 

Hilft das Gespräch nichts oder versprechen Sie sich davon von vornherein nichts, sollten Sie sich mit Ihren Bedenken und Änderungswünschen schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden. Das sollten Sie auch tun, wenn zu viele Punkte zu klären sind oder wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie zum Nachgeben überredet werden. Auch in diesem Schreiben sollten Sie konkrete Änderungsvorschläge machen und sie begründen.


Unser Tipp:

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Lassen Sie sich das Schreiben entwerfen.

Vorteile

 

Ein Schreiben hat den Vorteil, dass Sie sich in Ruhe Gedanken über seinen Inhalt machen können. Sie können es sich ggf. auch von einem in Zeugnisfragen erfahrenen und auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt entwerfen lassen. Auf Schreiben von Rechtsanwälten reagieren manche Arbeitgeber allerdings „allergisch“. Häufig ist es deshalb besser, das Schreiben zwar von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt formulieren zu lassen, es dann aber selbst zu versenden. Geht Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber nicht auf Ihr Schreiben ein, ist der nächste Schritt dann ein Anwaltsschreiben.

 

Seien Sie nicht zu bescheiden

 

In Ihrem eigenen Schreiben sollten Sie – genauso wie in einem persönlichen Gespräch – ohne große Bedenken auch solche Änderungen Ihres Zeugnisses verlangen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Das gilt beispielsweise für die Schlussformel, aber auch für einzelne bessere Noten. In dieser Phase ist eine Einigung ohnehin nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber dazu bereit ist. Schon um sich unnötige Arbeit und einen für ihn nur lästigen Prozess zu ersparen, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber oft in vielen oder gar allen Punkten ganz oder zumindest teilweise entgegenkommen. Deshalb haben Sie gute Chancen, dass er auch bei solchen Änderungswünschen nachgibt bei denen Sie in einem Arbeitsgerichtsurteil keine Chance hätten.

Meist lohnt sich eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung

 

Wenn Sie auch mit einem (Anwalt-)Schreiben nicht weiterkommen, sollten Sie ernsthaft prüfen, ob eine Klage auf Zeugnisberichtigung sinnvoll ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollte dies überhaupt keine Frage sein. Ansonsten müssen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen. Wenn Ihr Zeugnis nicht nur kleinere Mängel hat, lohnt sich oft ein Prozess, denn ein gutes Zeugnis öffnet Ihnen bei künftigen Bewerbungen den Weg ins Vorstellungsgespräch.


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Ein Vergleich hilft Ihnen fast immer

 

Die allermeisten Zeugnisprozesse werden von den Arbeitsgerichten schon in erster Instanz verglichen und nicht durch Urteil entschieden. Bei Vergleichen geben Arbeitgeber oft nach. Deshalb kann sich eine Klage auch lohnen, wenn sie nicht rechtsschutzversichert sind. Sie sollten es aber nicht alleine versuchen, sondern sich von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.

 

Das Arbeitsgericht unterstützt Sie

 

Regelmäßig versucht das Arbeitsgericht den Parteien – und damit insbesondere dem Arbeitgeber – schon im Gütetermin klar zu machen, dass eine Einigung sinnvoll ist. Begründet wird dies vom Richter üblicherweise mit dem Hinweis, dass ein Prozess lange dauern kann und dass die Fortsetzung des Prozesses für alle Beteiligten aufwändig und lästig werden wird.

 

Darauf, was Sie beweisen können, kommt es oft nicht an

 

Ohne Vergleich ist nämlich bei einer Fortsetzung des Prozesses ganz oft die Vernehmung von einem oder mehreren Zeugen notwendig. Mit Hilfe ihrer Aussagen muss das Gericht aufklären, was der Arbeitnehmer geleistet und wie er sich verhalten hat.

 

Wenn der Arbeitnehmer ein „gut“ oder „sehr gut“ als Note will, muss er entsprechende Leistungen nachweisen. Hat der Arbeitgeber eine schlechtere Note als „befriedigend“ vergeben, muss er beweisen, dass die Leistungen des Arbeitnehmers unterdurchschnittlich gewesen sind.

 

Arbeitgeber sind vor Gericht oft schon wegen der ansonsten häufig unvermeidlichen Vernehmung von mehreren Zeugen zu einer Einigung bereit, selbst wenn Sie vor dem Prozess noch jede Änderung des Zeugnisses entschieden abgelehnt haben. Daher haben Sie bei einer Klage und in einem dann geschlossenen Vergleich meist gute Chancen bessere Noten und für Sie günstigere Formulierungen in Ihr Zeugnis zu bekommen. Das gilt oft selbst dann, wenn Sie den Prozess bei einem Urteil ganz oder teilweise verlieren würden.


Unser Tipp:

Scheuen Sie sich nicht, eine bessere Dankes- und Bedauernsformel zu verlangen.

Die Schlussformel nicht vergessen

 

Das gilt auch für die sogenannte Schlussformel, auf deren Erteilung Sie nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts keinen Rechtsanspruch haben. Gleichwohl schlagen Arbeitsgerichte in Vergleichsgesprächen immer wieder sogar die erstmalige Aufnahme einer solchen Klausel in Zeugnisse vor.

 

Bei Änderungswünschen zu einer im Zeugnis vorhandenen Formulierung drängen die Arbeitsgerichte regelmäßig auf eine bessere Formulierung als sie im Zeugnis steht. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht macht sich dies für Sie zu Nutze.

 

Durch einen Prozess können Sie meist nur „gewinnen“

 

Im Rahmen von Vergleichsgesprächen zieht das Argument, der Arbeitnehmer habe keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schlussformel, nicht viel. Ähnliches gilt für Ihr Verlangen nach besseren Noten. Da der Arbeitgeber das von ihm bereits erteilte Zeugnis nicht mehr zu Ihren Ungunsten abändern darf, können Sie in einem Zeugnisberichtigungsprozess nur gewinnen.

 

Am Ende des Prozesses ist Ihr Zeugnis fast immer besser

 

Deshalb lohnt es sich oft, einen Prozess um die Änderung eines Zeugnisses zu führen und sich dort ggf. zu vergleichen, auch wenn die Erfolgsaussichten einer sog. Zeugnisberichtigungsklage bei einer rein rechtlichen Betrachtung auf den ersten Blick vielleicht gar nicht so gut sind. Schon die Chance, eine gute Schlussformel in Ihr Zeugnis hineinzubekommen, kann Grund genug für eine Klage sein, denn ein Zeugnis begleitet Sie ein Leben lang.

Rat in Hamm und Umgebung

Dr. Eick & Partner

Schützenstraße 10

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> Dr. Hubert Menken


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