- Tipps zum Aufhebungsvertrag
- Übersicht Aufhebungsvertrag
- Wichtiges zum Aufhebungsvertrag
- Irrtümer beim Aufhebungsvertrag
- Folgen eines Aufhebungsvertrags
Aufhebungsverträge haben teilweise sehr unterschiedliche Inhalte. Das beruht nicht allein darauf, dass Sie immer einen konkreten Einzelfall regeln, sondern zum Teil auch darauf, das in der Praxis unterschiedliche Muster verwendet werden. Oft unterscheiden sich solche Vertragsmuster nur hinsichtlich Ihrer Formulierung aber nicht inhaltlich. Ob das wirklich so ist, können Laien nicht immer sofort erkennen. Im Zweifel sollten Sie deshalb einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Das folgende Muster berücksichtigt die in der Praxis am häufigsten zu regelnden Fragen. Die Angaben zum Beendigungsgrund sind so formuliert, dass Sie beim Abschluss dieses Vertrags nach der im Herbst 2015 geltenden Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit wahrscheinlich keine Sperre beim Arbeitslosengeld auslösen würden, wenn in § 2 eine Abfindung von zwischen 25 % und 50 % eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr vereinbart wird (ab 6 Monaten geht die Agentur für Arbeit jeweils von einem vollen Beschäftigungsjahr aus). Sie klären dies am besten vor Ihrer Unterschrift, indem Sie den Entwurf Ihres Aufhebungsvertrags der Agentur für Arbeit zur Prüfung vorlegen oder einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, der dies dann für Sie tut.
§ 1
Beendigung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung mit Ablauf des … enden wird. Ohne den Abschluss dieses Aufhebungsvertrags wäre betriebsbedingt gekündigt worden, weil …
§ 2
Abfindung
Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gem. § 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von … €. Die darauf entfallenden Steuern trägt der Arbeitnehmer.
Die Abfindung wird an dem in § 1 vereinbarten Beendigungstermin fällig, entsteht aber schon jetzt und ist vererblich.
§ 3
Vergütung
Bis zum in § 1 vereinbarten Beendigungstermin zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine monatliche Vergütung in Höhe von … € brutto, die jeweils am Monatsende fällig ist.
§ 4
Freistellung
Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung bis zum in § 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt unter Fortzahlung der in § 3 geregelten Vergütung von der Erbringung der Arbeitsleistung widerruflich/unwiderruflich freigestellt.
Durch die Freistellung sind sämtliche Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Freizeitausgleich (insbesondere auf Ausgleich noch offenen Überstunden) abgegolten und erledigt.
§ 5
Urlaubsgeld
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsgeld in Höhe von … € brutto abzurechnen und den sich ergebenden Nettobetrag an den Arbeitnehmer auszuzahlen.
§ 6
Dreizehntes Monatseinkommen
Das für das Jahr … gezahlte 13. Monatseinkommen verbleibt dem Arbeitnehmer. Für das Jahr … erhält er ein anteiliges 13. Monatseinkommen in Höhe von … €.
§ 7
Vorzeitige Beendigung
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis vorzeitig durch eine schriftliche Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu beenden.
In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer über die in § 2 hinaus vereinbarte Abfindung eine weitere Abfindung in Höhe von … % des Entgelts, das der Arbeitgeber zwischen dem Tag der vorzeitigen Beendigung und dem in § 1 vereinbarten Beendigungstermin an den Arbeitnehmer hätte zahlen müssen. Die Gesamte Abfindung wird mit der vorzeitigen Beendigung fällig.
§ 8
Urlaub
(sofern keine Freistellung vereinbart wurde (s.o. § 4))
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Arbeitnehmer für das Jahr … noch … Urlaubstage zustehen.
Der Arbeitnehmer wird diesen Urlaub in Abstimmung mit dem Arbeitgeber bis zu dem in § 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt nehmen.
§ 9
Herausgabe des Dienstwagens
Der Arbeitnehmer wird den Dienstwagen … (Hersteller, Typ, amtliches Kennzeichen) spätestens bis zum … im vertragsgemäßen Zustand an den Arbeitgeber zurückzugeben und zwar … (Ort).
§ 10
Rückgabe von Unterlagen und Gegenständen
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, folgende Unterlagen und Gegenstände an den Arbeitgeber herauszugeben:
§ 11
Zeugnis
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis mit der Note „gut“ bei der Leistungs- und Führungsberurteilung zu erteilen, das mit der üblichen Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel endet.
§ 12
Erledigungsklausel
Mit Erfüllung dieses Vertrags sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich ob bekannt oder unbekannt – erledigt.
§ 13
Hinweise
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er sich – zur Vermeidung von Nachteilen beim Bezug des Arbeitslosengeldes – spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönliche bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.
(Bei einer Beendigung innerhalb von weniger als 3 Monaten:
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er sich zur Vermeidung von Nachteilen beim Bezug des Arbeitslosengeldes innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.)
Ferner ist dem Arbeitnehmer bekannt, dass er gegenüber der Agentur für Arbeit verpflichtet ist, sich aktiv um eine andere Beschäftigung zu bemühen.
§ 14
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültige Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise der ungültigen Vertragsklausel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entspricht oder ihr möglichst nahe kommt.
Ort, Datum | Ort, Datum |
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(Arbeitgeber/in) | (Arbeitnehmer/in) |