- Tipps zum Aufhebungsvertrag
- Übersicht Aufhebungsvertrag
- Wichtiges zum Aufhebungsvertrag
- Irrtümer beim Aufhebungsvertrag
- Folgen eines Aufhebungsvertrags
Beendigungszeitpunkt
Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht früher endet, als es nach einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung enden würde. Sonst drohen Probleme beim Arbeitslosengeld. Zumindest wird das Arbeitsamt dann das Ruhen des Arbeitslosengeldes anordnen.
Beendigungsgrund
Bei einer vom Arbeitgeber angekündigten betriebsbedingten Kündigung sollte im Aufhebungsvertrag genau beschrieben werden, warum der Arbeitsplatz weggefallen ist und warum der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer deshalb kündigen wollte.
Wird der Vertrag zur Vermeidung einer krankheitsbedingten Kündigung geschlossen, sollte die Erkrankung näher beschrieben und erläutert werden, warum der Arbeitnehmer deshalb nicht mehr an seinem Arbeitsplatz arbeiten kann.
Abfindung
Auf jeden Fall muss im Vertrag klar festgelegt sein, dass die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Nur für Abfindungen gilt ein ermäßigter Steuersatz und für sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Bei einem lang hinausgeschobenen Beendigungszeitpunkt sollte man an eine Regelung denken, wonach der Anspruch auf die Zahlung der Abfindung mit Abschluss des Vertrags entsteht und vererblich ist. Anderenfalls muss der Arbeitgeber nichts zahlen, wenn der Arbeitnehmer stirbt.
Vergütung
Empfehlenswert ist es, die Höhe des Bruttomonatsentgelts, das bis zum Ausscheiden gezahlt wird, festzulegen.
Bei Gratifikationen und Sonderzahlungen sollte ebenso wie bei erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteilen vereinbart werden, was der Arbeitgeber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wann und in welcher Höhe zahlen muss.
Freistellung
Wird der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt, ist es üblich, dass dies unter Anrechnung auf etwaig noch bestehende Urlaubsansprüche geschieht. Anderenfalls könnte ein Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses trotz seiner Freistellung die Zahlung einer Urlaubsabgeltung verlangen.
Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit Überstunden geleistet, deren Ausgleich noch aussteht, enthalten Aufhebungsverträge regelmäßig Klauseln, wonach auch diese Überstunden durch die Freistellung abgegolten sind.
Vorzeitige Beendigung
Um Arbeitnehmern – nicht nur bei einer Freistellung – einen Anreiz zu einem früheren Ausscheiden zu geben, wird ihnen zuweilen das Recht eingeräumt, das bestehende Arbeitsverhältnis durch eine schriftliche Erklärung zu beenden. Meist müssen Sie dabei eine Ankündigungsfrist von ein oder zwei Wochen einhalten. Ergänzt wird dies häufig durch eine Regelung, wonach sich die vereinbarte Abfindung bei einer vorzeitigen Beendigung erhöht. Üblich ist es, dass der Arbeitnehmer dann das vom Arbeitgeber deshalb nicht mehr zu zahlende und ihm so ersparte Bruttoentgelt ganz oder teilweise als zusätzliche Abfindung erhält. Die gesamte Abfindung wird dann beim vorzeitigen Ausscheiden gezahlt.
Zeugnis
Am sichersten ist es, wenn man sich auf den Inhalt des Zeugnisses und einen entsprechenden Entwurf verständigt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dann, ein Zeugnis entsprechend dem dem Vertrag beigefügten Entwurf zu erteilen.
Zuweilen wird – um dem Arbeitnehmer seine Bewerbungen zu erleichtern und ihn so zum Abschluss des Vertrags zu ermuntern – der Inhalt eines Zwischenzeugnisses festgelegt. Üblicherweise enthält der Aufhebungsvertrag dann eine Klausel, wonach der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein inhaltsgleiches Endzeugnis erteilt. In der Regel legt man in diesem Fall zusätzlich auch noch den Inhalt der Schlussformel des Endzeugnisses fest.
Ist das Arbeitsverhältnis beim Abschluss des Aufhebungsvertrags und durch dessen Verhandlungen nicht belastet und vertraut der Arbeitnehmer seinem bisherigen Arbeitgeber, wird gelegentlich auch nur vereinbart, dass der Arbeitgeber ein sich auf „Führung“ und „Leistung“ beziehendes Zeugnis erteilt und welche Noten dies bei der Leistungsbeurteilung und bei der Verhaltensbeurteilung enthalten soll.
Dienstwagen
Ist er dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen, sollten Zeit und Ort der Rückgabe des Fahrzeugs geregelt werden.
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Dienstwagen schon vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden soll. Dann zahlt der Arbeitgeber meistens einen Ausgleich für die vorzeitige Rückgabe und zwar in Form einer täglichen Nutzungsentschädigung, deren Höhe ebenfalls im Vertrag geregelt wird.
Manchmal wird dem Arbeitnehmer angeboten, den Dienstwagen zu übernehmen. Dann sind ausführliche Regelungen insbesondere zur Einbindung des Vertragspartners des Leasingvertrags notwendig.
Erledigungsklausel
Nahezu alle Aufhebungsverträge enthalten sog. Erledigungs- oder Ausgleichsklauseln. Sie bestimmen, dass mit der Erfüllung des Aufhebungsvertrags sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien erfüllt und damit erledigt sind. Prüfen Sie daher immer sorgfältig, ob noch Ansprüche ihrerseits bestehen, die nicht an anderer Stelle des Aufhebungsvertrags geregelt sind.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es immer sinnvoll, möglichst alle noch offenen Punkte zu regeln. Das können bspw. sein:
Für eine erste Einschätzung können Sie Ihren Aufhebungsvertrag mit Musterverträgen vergleichen. Das erleichtert es Ihnen Besonderheiten und damit mögliche „Fallstricke“ zu erkennen.
Vergleichen Sie Ihren Vertrag erst einmal mit dem Muster eines Aufhebungsvertrags hier auf Arbeitsrecht.online.