- Klären, ob mit der Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung entstanden ist (selten)
- Aushandeln eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrags (meist wegen der möglichen Folgen beim Arbeitslosengeld nicht sinnvoll)
- Prüfen der Chancen sich im Kündigungsschutzprozess durchzusetzen und eine Abfindung zu bekommen
- Mit Ihnen besprechen und entscheiden, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder lieber eine Abfindung möchten, insbesondere unter Berücksichtigung
- der möglichen Höhe einer Abfindung
- der Kosten einer Kündigungsschutzklage (Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung)
- Rechtzeitiges (innerhalb von 3 Wochen) Erheben einer Kündigungsschutzklage
- Beratung und gemeinsame Entscheidung, wie wir am besten vorgehen, um für Sie eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen oder um Ihnen Ihren Arbeitsplatz zu erhalten
- Aushandeln der Abfindung mit der Gegenseite (oft erst im Gerichtssaal)
- Vermeidung von Problemen beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit, Ruhen des Anspruchs)
- Prüfen, welche mit der Kündigung zusammenhängenden Ansprüche wir nicht vergessen dürfen (bspw. offene Gehalts- und/oder Provisionszahlungen, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis oder eine Karrenzentschädigung etc.)