Schützenstraße 10
59071 Hamm
Abfindungen werden nicht automatisch gezahlt, sondern ausgehandelt.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Arbeitnehmern, die in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern länger als 6 Monate arbeiten, werden durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Ihnen darf nur unter engen Voraussetzungen gekündigt werden. Weil das für alle Arbeitnehmer gilt, spricht man vom allgemeinen Kündigungsschutz.
Arbeitgeber dürfen dann nur verhaltensbedingt (regelmäßig erst nach einer erfolglosen Abmahnung) oder – bspw. beim Wegfall des Arbeitsplatzes – betriebsbedingt kündigen. Ausnahmsweise dürfen sie eine Kündigung aber auch – etwa wegen einer Erkrankung – personenbedingt aussprechen.
Besonderer Kündigungsschutz
U.a. Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere oder bspw. Eltern in Elternzeit sind besonders vor Kündigungen geschützt. Man bezeichnet dies als besonderen Kündigungsschutz oder Sonderkündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen dann nur mit Zustimmung eines Dritten – bspw. einer Behörde – kündigen.
Das Kündigungsschutzgesetz wird auch Abfindungsgesetz genannt
Die häufigsten Arbeitsgerichtsprozesse sind Kündigungsschutzprozesse. Sie enden fast immer mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung. Zuweilen wird das Kündigungsschutgesetz deshalb als Abfindungsgesetz bezeichnet. Mancher, dem gekündigt wurde, glaubt daher, dass er Anspruch auf eine Abfindung hat.
Das ist ein genauso verbreiteter Irrtum, wie die Vorstellung, die Höhe von Abfindungen richte sich nach festen Regeln. Tatsächlich sind Abfindungen immer das Ergebnis von Verhandlungen und hängen vor allem von den Chancen und Risiken des Kündigungsschutzprozesses ab. Vor allem die muss Ihr Anwalt erkennen. Irrt er sich, kann er nicht erfolgreich für Sie verhandeln.
Deshalb zahlen Arbeitgeber Abfindungen
Arbeitgeber beachten den Kündigungsschutz der Betroffenen sehr oft nicht oder nicht ausreichend. Manchmal setzen sie sich auch ganz bewusst darüber hinweg. Die Kündigung ist dann natürlich unwirksam. Fällt das auf, sind sie meist bereit, deutlich mehr als die übliche Abfindung zu zahlen. Sie tun dies, um den Gekündigten trotzdem wie geplant „loszuwerden“.
Abfindungen zahlen Arbeitgeber häufig aber auch deshalb, weil sie schon die „normalen“ Risiken eines langen Prozesses scheuen. Die Arbeitsgerichte sind nämlich traditionell arbeitnehmerfreundlich. Arbeitgeber möchten daher vor Gericht meist lieber schnell Klarheit und Sicherheit, auch wenn es sie Geld – nämlich die Abfindung – kostet. Sie wollen auf keinen Fall, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb und an den Arbeitsplatz „zurückkommt“.
Viele Arbeitnehmer klagen allerdings nur deshalb gegen ihre Kündigung, um eine Abfindung zu bekommen. Sie bluffen und wollen gar nicht um ihren Arbeitsplatz kämpfen. Gilt das auch für Sie, sollten Sie sich von einem erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen.
Arbeitgeber „kaufen“ mit der Abfindung Ihren Arbeitsplatz.
Abfindungen „sind der Kaufpreis“ für Ihren Arbeitsplatz
Eine Abfindung zahlt auch Ihr Arbeitgeber nicht „freiwillig“, sondern als Preis für Ihren Arbeitsplatz. Wie alle Käufer wollen auch Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen möglichst wenig bezahlen. Fast immer scheuen sie aber das Risiko, den Prozess zu verlieren. Deshalb wird vor Gericht oft intensiv über die Höhe der Abfindung verhandelt, wobei es manchmal wie im Basar zugeht.
Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, kommt er wieder „zur Arbeit“. Das will kein Arbeitgeber, weil er sein Gesicht verliert und weil es im Betrieb „Gerede“ gibt. Ausserdem muss er das Gehalt nachzahlen und dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erstatten. Deshalb sind fast alle Arbeitgeber vor Gericht bereit eine Abfindung zu zahlen. Je größer ihr Risiko ist, den Prozess zu verlieren, umso mehr sind sie zu zahlen bereit.
Damit Sie nach Ihrer Kündigung nichts falsch machen und schon dadurch die späteren Verhandlungen über Ihre Abfindung erschweren, sollten Sie sich hier auf Arbeitsrecht.online informieren, was Sie nch Ihrer Kündigung tun und beachten müssen.
In den Verhandlungen kommt es vor allem auf Erfahrung an
Ihr Anwalt nur dann in den Verhandlungen über Ihre Abfindung nichts „verschenken“ und Ihre Verhandlungsposition ausschöpfen, wenn er sehr erfahren ist. Nur dann kann er Ihre Chancen und Risiken vor oder im Prozess rechtzeitig und verläßlich einschätzen. Das ist die Voraussetzung, um mit der notwendigen Härte zu verhandeln und wenn notwendig zu bluffen, ohne dabei zu „überziehen“.
Abfindungen hängen vor allem davon ab, ob die Kündigung wirksam ist
In den einzelnen Abschnitte des Kapitels Kündigung erfahren Sie, wie stark Ihr Schutz vor einer Kündigung ist. Sie lesen dort aber auch, welche Fehler Arbeitgeber bei einer Kündigung immer wieder machen. Das erklärt, warum Kündigungen so oft unwirksam sind und warum Arbeitgeber Abfindungen zahlen.
Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl
Oft haben Betroffene selbst ein sehr gutes Gespür dafür, ob und warum ihre Kündigung unwirksam ist. Verlassen auch Sie sich dann auf Ihr Gefühl.
Manche Arbeitgeber übergehen nämlich die gesetzlichen Regeln und sprechen ganz bewusst eine unwirksame Kündigung aus. Sie hoffen dann, dass der Betroffene dies nicht merkt. Vor allem hoffen sie aber, dass er nicht gegen die Kündigung klagt. Tut er es doch, kalkulieren sie von vornherein die Zahlung einer höheren Abfindung ein.
Die bekommen Sie sie aber nur, wenn Ihr Anwalt den Fehler erkennt. Dann braucht er nur noch hart verhandeln und darb nicht zu schnell nachgeben. Dafür braucht man viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Mit einer Abfindung ist es ein nämlich ähnlich wie beim Autokauf, den besten Preis bekommt der, der sich genau auskennt und gut und geschickt verhandelt.
Um eine Abfindung zu bekommen, müssen Sie rechtzeitig klagen.
Gegen Ihre Kündigung müssen Sie spätestens nach drei Wochen klagen
Ihre Kündigung ist „automatisch“ wirksam, wenn Sie dagegen nicht innerhalb von drei Wochen klagen. Danach ist es zu spät und Sie können nichts mehr machen. Arbeitgeber dann natürlich auch nicht bereit, eine Abfindung zahlen. Deshalb müssen Sie unabhängig davon, ob ob Sie lieber eine Abfindung wollen oder Ihre Arbeit behalten möchten, rechtzeitig gegen Ihre Kündigung klagen.
Einigen sollten sich erst vor Gericht
Ohne oder vor einer Klage bringen Gespräche und Verhandlungen über eine Abfindung Arbeitnehmern meist nicht viel. Wenn Ihr Arbeitgeber schon vor einer Klage das Gespräch sucht, ist sein Angebot bestimmt nicht sein letztes Wort.
Wer von seinem Gegenüber – egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – angesprochen wird, hat meist das Gefühl, dies geschehe, weil die andere Seite Angst vor dem Ausgang des Kündigungsschutzprozesses hat. Sucht ein Arbeitnehmer das Gespräch, glauben Arbeitgeber im übrigen fast immer, sie hätten schon eine neue Stelle. Das schwächt daher meist die Position dessen, der den ersten Schritt tut. Deshalb gelingt es – unabhängig von der knappen Zeit – meist nicht ohne Prozess, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Fast immer ist es deshalb besser, eine Abfindung erst im Kündigungsschutzprozess zu vereinbaren. Wenn man sich auskennt, hat ein vor dem Arbeitsgericht geschlossener Vergleich gegenüber einem außergerichtlichen Vergleich außerdem den großen Vorteil, dass es danach keine Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt gibt.