Um die gesetzliche Ruhepause einzuhalten, dürfen Betriebsräte in der Nacht vor einer Betriebsratssitzung eher gehen.

21. Februar 2017
Um die gesetzliche Ruhepause einzuhalten, dürfen Betriebsräte in der Nacht vor einer Betriebsratssitzung eher gehen.

Arbeitnehmer haben nach dem Arbeitszeitgesetz zwischen zwei Arbeitsschichten Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Das gleiche gilt nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) auch für Betriebsratsmitglieder und deren Tätigkeit, so bspw. bei ihrer Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nach einer Nachtschicht.

 

Der Kläger ist Betriebsratsmitglied und arbeitet im Betrieb seines Arbeitgebers im Dreischichtbetrieb. Der Betriebsrat hatte an einem Tag eine Sitzung von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, an der der Kläger teilgenommen hat. In der Nacht zuvor war er für die Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr eingeteilt, von 02:30 Uhr bis 03:00 Uhr war eine Pause vorgesehen.

 

Wegen der anstehenden Betriebsratssitzung stellte das Betriebsratsmitglied seine Arbeit in der vorangegangenen Nacht um 02:30 Uhr ein und ging nach Hause, um die Ruhepause von 11 Stunden einzuhalten. Die Arbeitgeberin hat seinem Arbeitszeitkonto die nachfolgende Zeit nicht vollständig gutgeschrieben. Dagegen hat das Betriebsratsmitglied geklagt und verlangt, seinem Arbeitszeitkonto die ganze Zeit zwischen 03:00 Uhr und 06:00 Uhr gut zu schreiben.

 

Das BAG hat ihm Recht gegeben, weil Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ohne Lohnkürzung freizustellen sind, wenn eine in der Freizeit stattfindende notwendige Betriebsratstätigkeit die („normale“) Arbeit unmöglich oder unzumutbar macht. Das war nach Meinung der Erfurter Richter hier so, weil dem Kläger angesichts der um 13:00 Uhr beginnenden Betriebsratssitzung die Weiterarbeit jedenfalls ab 03:00 Uhr nicht mehr zumutbar gewesen ist. Vor dem Beginn der Betriebsratssitzung hätte er – so das BAG – Anspruch, auf eine durchgehende Erholungszeit von 11 Stunden gehabt.

 

BAG Urt. v. 18.01.2017 – 7 AZR 224/15

 

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