Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers ist, insbesondere wenn es auf Arbeitgeberseite mehrere eigenständige Firmen gibt (z. B. mehrere GmbHs), wichtig. Sonst verklagen Sie womöglich später den Falsche... Weiterlesen
So vermeiden Sie Missverständnisse Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt Sie zumindest vor Missverständnissen. Mit ihm können später keine Differenzen über die besprochenen und vereinbarten Punkte entstehen. Vor Unterzeichnung sollten Sie allerdings... Weiterlesen
Gesetzliche Inhaltskontrolle Seit dem 01.01.2003 unterliegen alle neuen Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle (AGB-Kontrolle), wenn sie – wie üblich – vom Arbeitgeber entworfen worden sind. Dabei wird sogar zugunsten des Arbeitnehmers vermutet, dass st... Weiterlesen
Das geht nicht, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Kündigungen per Mail sind deshalb genauso unwirksam wie solche per SMS oder Fax.... Weiterlesen
Normalerweise geht das, manche Arbeitsverträge verbieten es allerdings. Sie enthalten dann oft auch noch eine Regelung, wonach Sie bei einer Kündigung vor der Arbeitsaufnahme oder bei der Nichtaufnahme Ihrer Arbeit eine Vertragsstrafe zahlen sollen. Wen... Weiterlesen