Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers ist, insbesondere wenn es auf Arbeitgeberseite mehrere eigenständige Firmen gibt (z. B. mehrere GmbHs), wichtig. Sonst verklagen Sie womöglich später den Falsche... Weiterlesen
So vermeiden Sie Missverständnisse Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt Sie zumindest vor Missverständnissen. Mit ihm können später keine Differenzen über die besprochenen und vereinbarten Punkte entstehen. Vor Unterzeichnung sollten Sie allerdings... Weiterlesen
Das ist falsch. Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Deshalb müssen bspw. Fragen nach Vorstrafen nur (wahrheitsgemäß) beantwortet werden, wenn die Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen... Weiterlesen
In Arbeitsverträgen hat sich für die gebräuchlichsten Regelungen eine bestimmte Reihenfolge eingebürgert, dran orientiert sich die folgende Darstellung.... Weiterlesen
Für alle Arbeitsverhältnisse gilt das Nachweisgesetz (NachwG). Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nach diesem Gesetz einen Monat nach dem Arbeitsbeginn ein von ihm unterzeichnetes Schreiben mit den wichtigsten V... Weiterlesen
Vermeiden Sie Gefühlsausbrüche Lassen Sie sich auf keinen Fall beim Erhalt ihrer Abmahnung zu einer spontanen Äußerung hinreißen. Am besten vermeiden Sie jede spontane Reaktion. Auf eine Abmahnung müssen Sie nicht schnell reagieren. Wenn Sie gegen ihre... Weiterlesen
Das ist nur der Grundsatz Zwar ist eine erfolglose Abmahnung Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, allerdings gibt es mehrere Ausnahmen. Ausnahmsweise ist eine Abmahnung überflüssig Entbehrlich ist eine Abmahnung vor allem d... Weiterlesen
Eine Abmahnung ist die gelbe Karte des Arbeitsrechts Eine Abmahnung ist „nur“ eine Aufforderung des Arbeitgebers, ein (Fehl)Verhalten nicht zu wiederholen, wobei er für diesen Fall mit einer Kündigung droht. Wer dann vorsichtig ist, dem passiert... Weiterlesen
Diese Checkliste kann Ihnen nur eine erste Überprüfung Ihrer Kündigung ermöglichen. Weil Sie für eine Klage nur drei Wochen Zeit haben, sollten Sie möglichst bald eine kostengünstige Erstberatung bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch neh... Weiterlesen