Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers ist, insbesondere wenn es auf Arbeitgeberseite mehrere eigenständige Firmen gibt (z. B. mehrere GmbHs), wichtig. Sonst verklagen Sie womöglich später den Falsche... Weiterlesen
So vermeiden Sie Missverständnisse Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt Sie zumindest vor Missverständnissen. Mit ihm können später keine Differenzen über die besprochenen und vereinbarten Punkte entstehen. Vor Unterzeichnung sollten Sie allerdings... Weiterlesen
Auch für Arbeitsverträge gilt, dass die Vertragsparteien sie nicht einseitig ändern können. Das bedeutet, nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrages oder einzelner darin enthaltener Regelungen sind normalerweise nur möglich, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber die... Weiterlesen
Ein Arbeitsvertrag kommt schon zustande, sobald Sie sich mit Ihrem künftigen Arbeitgeber über dessen Eckpunkte, d. h. über Ihre Tätigkeit und die Arbeitszeit geeinigt haben. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, glauben Arbeitnehmer oft, sie hätten gar ke... Weiterlesen
Bewahren Sie einen kühlen Kopf Nach einer Kündigung berichten viele Betroffene, sie hätten schon einige Zeit vorher gespürt, dass „etwas nicht stimmt“. Kündigungen kommen deshalb oft nicht völlig überraschend. Gleichwohl ist eine Kündigung für viele Bet... Weiterlesen
Weil ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, können die Beteiligten den (künftigen) Beendigungszeitpunkt frei wählen. Sie sollten aber unbedingt darauf achten, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht eher endet als es bei einer ordentliche... Weiterlesen