Schlagwort: Verbreitete Irrtümer

Irrtümer beim Arbeitsvertrag

Das ist falsch. Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Deshalb müssen bspw. Fragen nach Vorstrafen nur (wahrheitsgemäß) beantwortet werden, wenn die Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen... Weiterlesen
Arbeitsvertrag Nächste Kategorie Ratgeber

Rat in Hamm und Umgebung

Dr. Eick & Partner

Schützenstraße 10

59071 Hamm


> Dr. Hubert Menken


Telefon:
02381 988448