- Zeugnisaufbau und Inhalt
- Zeugnis selbst prüfen
- Erfolgreich bei Zeugniskorrekturen
- Form eines Zeugnisses
- Häufige Fragen zum Zeugnis
Wenn ihr Verhältnis zu Ihrem Chef gut ist, sollten Sie keine Angst davor haben ihm anzubieten, Ihr Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Das ist unter Verwendung einer einschlägigen Arbeitshilfe aus dem Internet, in der Regel kein großes Problem. Eine gute Arbeitshilfe finden Sie bspw. auf der Seite hr-manager.de. In der Eingabemaske müssen Sie dort nur die einzelnen Punkte vervollständigen oder anklicken. So entsteht ein Zeugnisentwurf, den Sie am Ende herunterladen und ggf. überarbeiten können.
Da Arbeitgeber Zeugnisse oft selbst mit Hilfe von Computerprogrammen und aus Textbausteinen erstellen, müssen Sie nicht befürchten, dass einem Leser dies später auffällt. Ohnehin können und sollten Sie einzelne Formulierungen etwas abändern, so dass der Text individueller wird und sich flüssiger liest. Wenn Sie sicher gehen sollen, lassen Sie sich Ihren Entwurf in einer Kanzlei für Arbeitsrecht von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen oder lassen Sie sich Ihr Zeugnis gleich selbst von ihm schreiben.
So geht es nicht
Beim Schreiben Ihres Zeugnisses müssen Sie aber unbedingt zu starke Übertreibungen vermeiden.
Beispiel:
„Aufgrund seiner hervorragenden Leistungen wurden ihm folgende weiteren
Aufgaben übertragen:
– . . .
– . . .“
Nicht überall muss „sehr gut“ stehen
Beim Verwenden einer der im Internet verfügbaren Arbeitshilfen sollten Sie aber auch bei den Bewertungen Ihrer Leistungen vorsichtig und selbstkritisch sein. Die Verlockung überall ein „sehr gut“ anzuklicken ist nämlich, schon weil es so einfach geht, groß. Bedenken Sie, dass ein Arbeitgeber so gut wie nie ein perfektes Zeugnis schreibt und dass die Noten innerhalb eines Zeugnisses nur ganz selten durchgängig „sehr gut“ sind. Seien Sie deshalb bei den Noten zurückhaltend, wenig ist auch hier oft mehr.
Übertreiben Sie nicht zu sehr.
Die Leser sind oft geschult
Wer Erfahrungen mit Zeugnissen hat, merkt oder spürt oft bei übertrieben guten Leistungsbeurteilungen, dass der Arbeitnehmer sein Zeugnis selbst geschrieben hat. Normalerweise ist nämlich kein Zeugnis perfekt. Bedenken Sie auch, dass Ihr Zeugnis in jedem Bewerbungsverfahren mit Ihren früheren Zeugnissen verglichen wird. Auch dabei kann eine übertriebene gute Beurteilung auffallen. Bei Zweifeln sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, oft reicht dann schon eine kostengünstige Erstberatung.
Das Zeugnis darf nicht aus dem Rahmen Ihrer bisherigen Zeugnisse fallen.
Vergleichen Sie mit Ihren früheren Zeugnissen
Am besten schauen Sie sich für die Benotung noch einmal Ihre früheren Zeugnisse und insbesondere Ihr letztes Zeugnis an. Davon ausgehend sollten und können Sie die Noten etwas „heraufsetzen“, aber bitte übertreiben Sie nicht. Sprünge um zwei Noten oder ein durchgängig um eine Note besseres Zeugnis gibt es unter normalen Umständen fast nie. Anders kann dies allerdings sein, wenn das letzte Zeugnis schon sehr alt ist oder wenn sich Ihre Aufgaben und Ihre Tätigkeit stark verändert haben. Auch hier hilft Ihnen meist schon ein Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht.
Vergleichen Sie sie mit früheren Zeugnissen
Den im Internet zusammengestellten Text können Sie herunterladen und auf Ihrem Computer weiter bearbeiten. Das gilt insbesondere für die genaue Arbeitsplatzbeschreibung. Auch hier werden Sie sich in der Regel an Ihren früheren Zeugnissen orientieren können, wenn Sie nicht einen ganz anderen Arbeitsplatz haben.
Geben Sie sich mit der Tätigkeitsbeschreibung viel Mühe.
Hilfreich: Arbeitsplatzbeschreibung, Stellenanzeige
Nützlich ist in jedem Fall die Arbeitsplatzbeschreibung ihres Unternehmens, sofern es für Ihren Arbeitsplatz eine solche gibt. Allerdings sind Arbeitsplatzbeschreibungen manchmal sehr genau und enthalten deshalb auch unwichtige Angaben, die nicht ins Zeugnis gehören. Anregungen für die Tätigkeitsbeschreibung erhalten Sie bspw. auch, wenn Sie aktuelle Stellenanzeigen zu Rate ziehen oder wenn Sie noch die Stellenanzeige besitzen, auf die Sie sich beworben haben. Das hilft Ihnen nichts zu vergessen.
Geben Sie sich viel Mühe
Bei der Tätigkeitsbeschreibung sollten Sie sich viel Mühe geben und vor allem Ihre besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten herausarbeiten. Aber bitte übertreiben Sie auch hier nicht zu sehr und beschränken sich auf die wesentlichen und wichtigen Punkte. Keinesfalls sollten Sie alles auflisten, was Sie gemacht haben, dann steht nämlich in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung viel zu viel Unwichtiges. Das entwertet die wirklich wichtigen Punkte. Achten Sie besonders darauf, dass Tätigkeitsbeschreibungen in Zeugnissen in der Regel keine Bewertungen enthalten. Sie sollten deshalb Ihre Aufgaben und Tätigkeiten in Ihrem Zeugnis im wahrsten Sinne des Wortes nur „beschreiben“.
Bescheidenheit ist bei Ihrer Tätigkeitsbeschreibung völlig fehl am Platz. Sie sollten sich nicht zu zurückhaltend und vorsichtig ausdrücken und insbesondere alle einschränkenden Worte vermeiden. Schreiben Sie also bspw. nicht, dass Sie „überwiegend selbstständig“ gearbeitet haben, auch wenn Sie Ihren Chef häufiger fragen mussten.
Bedenken Sie, dass jeder manchmal seinen Chef fragen muss. Ob dies häufig der Fall ist, ist meist eine Frage der Wertung. Vergessen Sie nicht, dass Zeugnisse immer wohlwollend formuliert werden. Sind Sie zu zurückhaltend, muss ein erfahrener Leser Ihre Formulierung falsch verstehen. Angesichts der in Zeugnissen üblichen wohlwollenden Sprache erzeugen Sie bei erfahrenen Lesern von Zeugnissen mit in einem normalen Gespräch zurückhaltend wirkenden Formulierungen einen schlechten Eindruck.
So werden erfahrene Leser, wenn sie „Überwiegend selbstständig“ lesen, glauben, dass es mit Ihrem selbständigen Arbeiten nicht weit her war. Ähnliches gilt für sämtliche einschränkenden oder relativierenden Begriffe. Zumindest bei Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung Ihres Zeugnisses dürfen Sie also keine einschränkenden Formulierungen verwenden und Ihre Worte nicht zu zurückhaltend wählen.
Wenn Sie fertig sind, sollten Sie das Zeugnis zur Vorsicht noch von Freunden lesen lassen. Da sie „Abstand“ haben, können sie Ihnen letzte Tipps für Korrekturen oder zum Feinschliff geben. Manchmal sieht man nämlich nach mehreren eigenen Korrekturen selbst offensichtliche Fehler nicht mehr. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, können Sie auch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht einen Blick darauf werfen lassen.