Abmahnung selbst prüfen

Unser Tipp:

Bei mündlichen Abmahnungen ist es oft am klügsten, sein Verhalten zu ändern und nichts dagegen zu unternehmen.

  • Schriftlich
  • Mündlich (Einsicht in die Personalakte nehmen)

 

 

Das gerügte Verhalten

 

  • Beschreibt die Abmahnung den Vorfall präzise und genau und ist die Darstellung aus sich heraus verständlich?
  • Sind die Vorwürfe aus Ihrer Sicht möglicherweise berechtigt?
  • Werden mehrere Verhaltensweisen gerügt (Sammelabmahnung) und ist zumindest ein Vorwurf nach Ihrer Meinung unberechtigt?

 

Der übrige Inhalt

 

  • Enthält die Abmahnung einen Hinweis auf die Verletzung einer bestimmten arbeitsvertraglichen Pflicht?
  • Wurden Sie zu einer Änderung Ihres Verhaltens aufgefordert?
  • Warnt der Arbeitgeber und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie etwa eine Kündigung an?

Darf er Ihnen, wie bspw. ein Betriebsinhaber, Personalleiter, Abteilungsleiter oder Meister, Weisungen erteilen?

Rat in Hamm und Umgebung

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