Sie haben bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Wenn Sie es verlangen, muss es auch Angaben zu Ihren Leistungen und zur Führung (Verhaltensbeurteilung) enthalten (§ 630 BGB). Angaben hierüber im Zeugnis könn... Weiterlesen
Hier gelten feste Regeln Auch für den Aufbau und Inhalt eines Zeugnisses gibt es heute feste Regeln. Abweichungen davon oder die teilweise oder gar vollständige Auslassung von einzelnen normalerweise in Zeugnissen angesprochenen Punkten springen erfahrenen L... Weiterlesen