Das ist nur der Grundsatz Zwar ist eine erfolglose Abmahnung Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, allerdings gibt es mehrere Ausnahmen. Ausnahmsweise ist eine Abmahnung überflüssig Entbehrlich ist eine Abmahnung vor allem d... Weiterlesen
Die Arbeitsgerichte stellen an den Inhalt einer wirksamen Abmahnung hohe Anforderungen, dagegen müssen bei ihrem Ausspruch keine besonderen Formalien eingehalten werden. In der Regel muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vor einer verhaltensbedingten... Weiterlesen
Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers ist, insbesondere wenn es auf Arbeitgeberseite mehrere eigenständige Firmen gibt (z. B. mehrere GmbHs), wichtig. Sonst verklagen Sie womöglich später den Falsche... Weiterlesen
Eine Abmahnung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt. Nicht abgemahnt werden dürfen deshalb völlig unbedeutende Fehler, man spricht dann von Bagatellen, bei denen der Arbeitgeber selbst bei einer Wiederholung nicht kündi... Weiterlesen
Wenn ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz besitzt, muss der Arbeitgeber ihn vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens einmal wegen eines gleichartigen Verhaltens abgemahnt haben, sonst ist die Kündigung unwirksam. Man spricht deshalb... Weiterlesen
Der Inhalt von qualifizierten Zeugnissen richtet sich nach dem Anlass für ihre Erteilung. Man unterscheidet hier insbesondere – Endzeugnisse – Zwischenzeugnisse – Ausbildungszeugnisse... Weiterlesen
Das ist falsch. Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Deshalb müssen bspw. Fragen nach Vorstrafen nur (wahrheitsgemäß) beantwortet werden, wenn die Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen... Weiterlesen