1. Juli: Erhöhung des Mindestlohns auf 9,60 €

1. Juli 2021
1. Juli: Erhöhung des Mindestlohns auf 9,60 €

Der gesetzliche Mindestlohn von (seit dem 1. Januar) 9,50 € steigt zum 1. Juli auf 9,60 €.

 

Minijober (geringfügig Beschäftigte) müssen deshalb aufpassen und ggf. mit ihrem Arbeitgeber über eine Reduzierung ihrer monatlichen Arbeitszeit sprechen, damit sie im Monat nicht mehr als 450,00 € verdienen. Die Erhöhung des Mindestlohns hat nämlich zur Folge, dass die Verdienstgrenze von 450,00 € für Minijober schon bei einer Arbeitszeit von 46 Stunden im Monat überschritten wird, dann liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

 

Weitere Steigerungen des Mindestlohns werden am 01.01.2022 (auf dann 9,82 €) am zum 01.07.2022 (dann 10,45 €) erfolgen.

Rat in Hamm und Umgebung

Dr. Eick & Partner

Schützenstraße 10

59071 Hamm


> Dr. Hubert Menken


Telefon:
02381 988448