Schützenstraße 10
59071 Hamm
Die wegen der Corona-Krise eingeführte Möglichkeit einer Krankschreibung per Telefon wurde erneut verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin von ihrem Arzt für 7 Tage krankschreiben lassen, ohne dass er sie untersuchen muss. Nach Ablauf der 7 Tage ist eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgebescheinigung) möglich, auch hier muss der Erkrankte seinen Arzt nicht aufsuchen. Die Krankschreibung erfolgt vielmehr allein aufgrund einer vom Arzt am Telefon gestellten Diagnose.
Die Regelung sieht – wie schon bisher – vor, dass die Ärzte den Versicherten eingehend telefonisch befragen sollen, um zu entscheiden, ob sie eine körperliche Untersuchung vielleicht doch für notwendig halten. Das dürfte in der Praxis eher die Ausnahme sein.
Der zuständige gemeinsame Bundesausschuss hat dies mit dem – trotz sinkender Infektionszahlen – immer noch bestehenden Covid-Infektionsgeschehen begründet, das weiterhin Kontaktreduktionen notwendig mache.