Bahnstreik: Trotzdem pünktlich zur Arbeit?

20. August 2021
Bahnstreik: Trotzdem pünktlich zur Arbeit?

Die Gewerkschaft GDL kündigt weitere Streiks an. Auch in den nächsten Tagen werden deshalb wieder viele Züge ausfallen. Das wird viele Pendlerinnen und Pendler erneut vor große Probleme stellen. Sie müssen dennoch pünktlich zur Arbeit erscheinen, denn ein Streik ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen oder ein „zu Hause bleiben“.

 

Grundsätzlich trägt nämlich der Arbeitnehmer das Risiko, dass er auf dem von ihm gewählten Weg bzw. mit dem von ihm ausgewählten Verkehrsmittel pünktlich zur Arbeit kommt. Zwar werden davon bei unvorsehbaren Ereignissen Ausnahmen gemacht, das gilt aber zumindest dann nicht, wenn ein Streik – wie von der GDL – schon im Vorfeld und mit Vorlauf angekündigt wird. Pendlerinnen und Pendler dürfen sich dann nicht einfach auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich rechtzeitig um Alternativen kümmern und bspw. das Auto benutzen. Auch dabei müssen sie allerdings die zu erwartenden Staus berücksichtigen und rechtzeitig losfahren.

 

Kommt ein Arbeitnehmer dennoch wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit, so gilt hier nichts anderes als bei allen anderen Fällen des Zuspätkommens von Arbeitnehmern, der Arbeitgeber kann sie abmahnen und/oder ihr Gehalt um die ausgefallene Arbeitszeit kürzen.

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