Schützenstraße 10
59071 Hamm
Der gesetzliche Mindestlohn von (seit dem 1. Januar) 9,50 € steigt zum 1. Juli auf 9,60 €.
Minijober (geringfügig Beschäftigte) müssen deshalb aufpassen und ggf. mit ihrem Arbeitgeber über eine Reduzierung ihrer monatlichen Arbeitszeit sprechen, damit sie im Monat nicht mehr als 450,00 € verdienen. Die Erhöhung des Mindestlohns hat nämlich zur Folge, dass die Verdienstgrenze von 450,00 € für Minijober schon bei einer Arbeitszeit von 46 Stunden im Monat überschritten wird, dann liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Weitere Steigerungen des Mindestlohns werden am 01.01.2022 (auf dann 9,82 €) am zum 01.07.2022 (dann 10,45 €) erfolgen.
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