ArbG Berlin: Urlaub wird vererbt

31. Dezember 2015

Der Urlaubsanspruch erlischt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers. Weil er ihn aber nicht nehmen kann, verwandelt er sich in einen Anspruch auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung. Dieser Anspruch steht den Erben zu, so hat es das Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin) entschieden.

 

Anlass für das Urteil war der Fall einer verstorbenen Arbeitnehmerin, der bei ihrem Tod noch 33 Urlaubstage zustanden. Die Erben wollten sich den Urlaub auszahlen lassen, der Arbeitgeber hat dies abgelehnt. Das ArbG Berlin hat jetzt den Erben Recht gegeben und den Arbeitgeber zur Zahlung verurteilt.

 

Nachdem Erben in solchen Fällen bisher spätestens beim BAG gescheitert sind, können sie in diesem Fall hoffen. Das ArbG Berlin beruft sich nämlich auf ein Urteil des EuGH vom 12.06.2014. Allerdings ist das BAG in der Vergangenheit einem ähnlichen Urteil des EuGH nicht gefolgt. Es hat noch im Jahr 2010 ein zu Gunsten der Erben ergangenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben.

 

Falls das BAG damit befasst wird, könnte das Urteil des ArbG Berlin Anlass für das BAG sein, seine Rechtsprechung zu ändern und der des EuGH anzupassen.

 

ArbG Berlin, Urt. v. 07.10.2015 – 56 Ca 10968/15.

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