Schützenstraße 10
59071 Hamm
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde zum Schutz vor dem Ausbreiten des Virus eine Homeoffice-Pflicht eingeführt. Danach muss Beschäftigten, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Ausnahmen galten nur, wenn dem betriebliche Gründe entgegenstanden.
Gleichzeitig waren Arbeitnehmer verpflichtet, ein solches Homeoffice- Angebot des Arbeitgebers anzunehmen. Ausnahmen galten nur, wenn der Arbeitnehmer nicht von zu Hause aus arbeiten konnte, weil dort bspw. nicht genug Platz war oder weil die nötige Ausstattung nicht vorhanden war. Das jüngste Beschlusspapier aus den Beratungen von Bund und Ländern am 16.02.2022 hält nun ausdrücklich fest, dass die Homeoffice-Pflicht Ende März entfallen soll. Dies allerdings nur, wenn die Pandemieentwicklung dies zulässt.
Die Homeoffice-Pflicht war unterschiedlich aufgenommen worden, während einige Beschäftigte die Arbeit im Homeoffice schätzen gelernt haben, stört andere die fehlende Anbindung an den Betrieb und vor allem der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen.
Der Wegfall der Homeoffice-Pflicht schließt indes nicht aus, dass Arbeitgeber ihren Be- schäftigten zukünftig die Arbeit im Homeoffice anbieten. Erzwingen können sie die Arbeit im Homeoffice aber wohl nicht, so dass sie sich mit den Betroffenen werden einigen müssen.