Schützenstraße 10
59071 Hamm
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu Gunsten von LKW-Fahrern entschieden, dass sie die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen. Sofern geeignete Schlafmöglichkeiten im LKW vorhanden sind, dürfen allerdings die täglichen Pausen von mindestens 9 Stunden im Fahrzeug gemacht werden.
Damit hat der EuGH nach jahrelangem Rechtsstreit in Luxemburg um die Auslegung einer europäischen Verordnung die Arbeitsbedingungen von Lastwagenfahrern – für die ganze EU – verbessert. Im Sommer 2014 war gegenüber dem belgischen Transportunternehmen Vaditrans eine Geldbuße von 1.800,00 € verhängt worden, weil dessen Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbrachte. Dagegen klagte das Unternehmen. Hintergrund war ein Streit um die korrekte Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung.
In seinem Urteil vom 20.12.2017 hat der EuGH nun entschieden, dass Fahrer ihre wöchentliche Pause nicht im Fahrzeug machen dürfen. Begründet hat er dies damit, dass es das Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, die Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer zu verbessern. Der europäische Gesetzgeber wollte – so der EuGH – den Fahrern die Möglichkeit geben, ihre regelmäßigen wöchentlichen Pausen an einem Ort zu verbringen, der geeignete und angemessene Unterbringungsmöglichkeiten bietet. Eine LKW-Kabine sei offensichtlich kein Ort für längere Pausen. Wenn man dies anders sehen würde, so der EuGH weiter, würde das von der EU verfolgte Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer nicht erreicht. Entschieden hat der EuGH allerdings auch, dass Fahrer ihre tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden im LKW verbringen dürfen, sofern dort geeignete Schlafplätze vorhanden sind.
EuGH, Urt. v. 20.12.2017 – C-102/16
Pressemitteilung vom 20.12.2017