Schützenstraße 10
59071 Hamm
Ab 01.09.2021 sind einige Neuerungen beim Elterngeld in Kraft getreten. Jetzt gibt es bspw. bei Frühgeburten ein höheres Elterngeld und während seines Bezugs wird mehr Teilzeitarbeit ermöglicht.
Mehr Elterngeld bei Frühgeburten
Bei Frühgeburten sollen Eltern mehr Zeit bekommen, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder auszugleichen bzw. aufzufangen. Sie haben deshalb jetzt Anspruch auf jeweils einen zusätzlichen Monat Elterngeld, wenn die Kinder 6, 8, 12 oder 16 Wochen zu früh geboren werden.
Teilzeitarbeit neben Elterngeld
Künftig können Mütter und Väter, wenn sie Elterngeld bekommen, statt bisher 30 nun 32 Wochenstunden – also volle vier Tage in der Woche – arbeiten. Der Nachweis wird ebenfalls vereinfacht. Betroffene, die in Teilzeit arbeiten, müssen nun nur noch ausnahmsweise nachträgliche Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.
Einfachere Regeln beim Partnerschaftsbonus
Hier wird flexibilisiert. Wenn beide Eltern sich die Betreuung des Kindes oder der Kinder teilen und in Teilzeit arbeiten, können sie ein zusätzliches Elterngeld für Paare, den Partnerschaftsbonus erhalten. Dabei kann künftig eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden (bisher waren es 25 bis 30) in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig können die Eltern dann eine Bezugsdauer von zwischen zwei und vier Monaten wählen, bisher gab es eine feste Bezugsdauer von vier Monaten.