„Brückenteilzeit“ vom Bundesrat gebilligt

6. Dezember 2018
„Brückenteilzeit“ vom Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz über die Brückenteilzeit zugestimmt. Arbeitnehmer können daher künftig ihre Arbeit für einen bis fünf Jahre reduzieren. In Kraft treten soll das neue Gesetz im Januar 2019.

 

Das nach langem Ringen von der Bundesregierung im Juni beschlossene Gesetz hat jetzt den Bundesrat passiert. Es kann deshalb wahrscheinlich in Januar in Kraft treten.

 

Arbeitnehmer können dann – auch wenn keine besonderen Gründe (bspw. Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen) vorliegen – ihre Arbeitszeit (vorübergehend) für die Dauer von ein bis fünf Jahren reduzieren. Danach haben sie wieder Anspruch auf Vollbeschäftigung.

 

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und dass keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

 

Allerdings besteht in Betrieben mit bis zu 45 Arbeitnehmern gar kein Anspruch und in Betrieben mit 46 bis 200 Beschäftigten muss der Arbeitgeber nur jedem 15 Beschäftigten erlauben, seine Arbeitszeit befristet für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

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