Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

5. Dezember 2018
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Der Bundestag hat am 30.11.2018 beschlossen, dass der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gesenkt wird und dass die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden sollen.

 

Ab dem 01.01.2019 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,6 Prozent sinken. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine geringe finanzielle Entlastung. So reduziert sich bspw. bei einem Monatseinkommen von 4.000,00 € der Anteil des Beschäftigten an seinem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um monatlich 8,00 €.

 

Die Weiterbildungsförderung soll künftig – unabhängig vom Alter, der Ausbildung und der Betriebsgröße – von allen Beschäftigten in Anspruch genommen werden können, wenn ihre Arbeitsplätze durch (neue) Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel betroffen sind. Das gleiche gilt, wenn sie eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf wünschen.

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