Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld verlängert

14. Februar 2022
Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld verlängert

Die derzeit geltende Kurzarbeitergeld-Verordnung läuft am 31.03. aus. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, dass die Sonderregelungen wegen der Pandemie verlängert werden sollen. Im Anschluss an die bisherige Sonderregelung gilt dann bis zum 30.06.2022 Folgendes:

  • der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt
  • Minusstunden müssen nicht vorher abgebaut werden
  • das Einkommen aus Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld
    angerechnet
  • es bleibt bei der Erhöhung ab dem vierten bzw. siebten Monat

 

Gleichzeitig soll nach dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf die Bezugs- höchstdauer von aktuell 24 Monaten auf 28 Monate verlängert werden.

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