Schützenstraße 10
59071 Hamm
Die derzeit geltende Kurzarbeitergeld-Verordnung läuft am 31.03. aus. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, dass die Sonderregelungen wegen der Pandemie verlängert werden sollen. Im Anschluss an die bisherige Sonderregelung gilt dann bis zum 30.06.2022 Folgendes:
Gleichzeitig soll nach dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf die Bezugs- höchstdauer von aktuell 24 Monaten auf 28 Monate verlängert werden.