BSG: Auf dem Weg vom Arzt zum Arbeitsplatz ist man nicht „versichert“.

7. Oktober 2016
BSG: Auf dem Weg vom Arzt zum Arbeitsplatz ist man nicht „versichert“.

Ein Lagerarbeiter hatte einen Arzttermin mit seinem Arbeitgeber abgesprochen. Der Arztbesuch war notwendig, weil sein Blut zur Einstellung eines Medikamentes regelmäßig kontrolliert werden musste. Auf dem Weg vom Arzt zur Arbeit hatte er einen Unfall, den die Unfallkasse nicht als „Arbeitsunfall“ anerkannt hat.

 

Das sah jetzt das Bundessozialgericht (BSG) genauso. Das BSG verwies darauf, dass grundsätzlich nur der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz „versichert“ sei. Davon war – so die Richter – keine Ausnahme zu machen, weil der Betroffene nicht länger als 2 Stunden beim Arzt war.

 

BSG, Urt. v. 05.07.2016 – B 2 U 16/14 R

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