Ein Arbeitsvertrag kommt schon zustande, sobald Sie sich mit Ihrem künftigen Arbeitgeber über dessen Eckpunkte, d. h. über Ihre Tätigkeit und die Arbeitszeit geeinigt haben. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, glauben Arbeitnehmer oft, sie hätten gar ke...
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Arbeitsvertrag
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