Ihre Suche: Arbeitgeber

Irrtümer beim Zeugnis

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen unaufgefordert ein Zeugnis zu erteilen. Wenn Sie am letzten Arbeitstag kein Zeugnis bekommen, müssen Sie es deshalb ausdrücklich verlangen.... Weiterlesen
Zeugnis Nächste Kategorie Ratgeber

Änderung eines Arbeitsvertrags

Auch für Arbeitsverträge gilt, dass die Vertragsparteien sie nicht einseitig ändern können. Das bedeutet, nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrages oder einzelner darin enthaltener Regelungen sind normalerweise nur möglich, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber die... Weiterlesen
Arbeitsvertrag Nächste Kategorie Handbuch

Arbeitsvertrag, Rechte geltend machen

Mit der Vereinbarung von Rechten und Pflichten – auch des Arbeitgebers – im Arbeitsvertrag ist es nicht getan. Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an den Vertrag hält, müssen Sie Ihre Rechte auch durchsetzen. Zuwarten bringt hier meist nichts, Sie müssen sel... Weiterlesen
Arbeitsvertrag Nächste Kategorie Handbuch

Aufhebungsvertrag selbst prüfen

Beendigungszeitpunkt   Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht früher endet, als es nach einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung enden würde. Sonst drohen Probleme beim Arbeitslosengeld. Zumindest wird das Arbeitsamt dann das Ruhen des A... Weiterlesen
Aufhebungsvertrag Nächste Kategorie Ratgeber

Muster eines Aufhebungsvertrags

  Aufhebungsverträge haben teilweise sehr unterschiedliche Inhalte. Das beruht nicht allein darauf, dass Sie immer einen konkreten Einzelfall regeln, sondern zum Teil auch darauf, das in der Praxis unterschiedliche Muster verwendet werden. Oft unterscheid... Weiterlesen
Aufhebungsvertrag Nächste Kategorie Handbuch

Verschiedene Zeugnisse

Der Inhalt von qualifizierten Zeugnissen richtet sich nach dem Anlass für ihre Erteilung. Man unterscheidet hier insbesondere   – Endzeugnisse – Zwischenzeugnisse – Ausbildungszeugnisse... Weiterlesen
Zeugnis Nächste Kategorie Handbuch

Irrtümer beim Aufhebungsvertrag

Viele Arbeitnehmer glauben das, weil sie dann im Bewerbungsgespräch nicht offenlegen müssen, dass Ihnen gekündigt wurde. Sie wollen lieber von einem „ungekündigten Arbeitsverhältnis“ oder von einer „einvernehmlichen Trennung“ sprechen.   Dabei übersehen s... Weiterlesen
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